Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Anmeldungen haben schriftlich mit Unterschrift zu erfolgen. Die Geschäftsabwicklung erfolgt ausschließlich zu den vorliegenden AGB, welche sämtlichen Verträgen in Bezug auf das Event PHYSIO-SUMMIT Summit zugrunde liegen. Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir – die Verlag für Prävention & Gesundheit GmbH - in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos ausführen.Anmeldungen
Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge des Zugangs der Anmeldeformulare bearbeitet. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Die Anmeldungen werden von der Verlag für Prävention & Gesundheit GmbH durch den Versand der Rechnung schriftlich bestätigt. Die Abgabe des Angebotes durch den Teilnehmer in Gestalt des unterzeichneten Anmeldeformulars ist verbindlich. Dementsprechend bedarf jede Annahme eines solchen Angebots der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme als Industrievertreter an der Veranstaltung setzt voraus, dass die von dem Aussteller vertriebenen Waren oder Dienstleistungen den aus der dem Anmeldeformular des Veranstalters beigefügten Nomenklatur ersichtlichen Waren- oder Produktgruppen angehören. Der Aussteller verpflichtet sich, über sein Unternehmen und die von ihm vertriebenen Waren oder Dienstleistungen die erforderlichen vom Veranstalter vorgegebenen Auskünfte zu erteilen, die notwendig sind, um eine Veranstaltungsborschüre erstellen zu können.
Über die Zulassung von Teilnehmern zu den Veranstaltungen des Unternehmens entscheidet der Veranstalter nach freiem Ermessen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Ablehnungen des Abschlusses von Teilnahmeverträgen zu begründen.
Der Veranstalter gewährt den Teilnehmern keinen Konkurrenzausschluss
Die Teilnehmer bestätigen durch ihre Unterschrift, dass die während der Veranstaltung angebotenen bzw. vorgestellten Produkte und Dienstleistungen den deutschen rechtlichen Bedingungen und Normen entsprechen.
Teilnahmegebühr
Der gesamte Rechnungsbetrag wird mit Vertragsschluss sofort fällig, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Wurde der Betrag nicht rechtzeitig ausgeglichen, dann ist die Verlag für Prävention & Gesundheit GmbH berechtigt, den Platz an einen anderen Teilnehmer zu vergeben.Stornierungen und Umbuchungen
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang bei der Verlag für Prävention & Gesundheit GmbH. Erfolgt die Stornierung bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 % berechnet. Bei späteren Absagen bis zum Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 80 % berechnet. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung ist die volle Gebühr zu entrichten. Das Recht des Teilnehmers auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein Ersatzteilnehmer kann mit schriftlichem Einverständnis des Veranstalters jederzeit vom Auftraggeber benannt werden.Ausschluss von Untervermietungen
Der Industrieteilnehmer ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Einwilligung des Veranstalters, seine Teilnahme und insbesondere das Durchführen von terminierten Businessmeetings mit einem fremden Dritten zu teilen.Ausstellungsgüter / Werbungen
Die Teilnehmer an Hosted-Buyer-Konzepten dürfen außerhalb Ihrer Business-Tables keinerlei Produkte und Werbungen präsentieren. Hierfür können ggf. gesonderte Vereinbarungen getroffen werden. Verstößt ein Industrieteilnehmer gegen dieses Verbot kann er von der laufenden Veranstaltung ausgeschlossen werden.Anreise / Abreise
Für die An- und Abreise und deren Abwicklung ist jeder Teilnehmer selbst zuständig.Haftung
Die Teilnahme an Veranstaltungen der Verlag für Prävention & Gesundheit GmbH erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Personen und Sachschäden wird von Verlag für Prävention & Gesundheit GmbH ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist.Annullierung
Die Verlag für Prävention & Gesundheit GmbH hat grundsätzlich das Recht, Veranstaltungen zu annullieren, ohne Gründe dafür anzugeben. Die Teilnehmer werden darüber rechtzeitig, spätestens sieben Wochen vor Veranstaltungsbeginn, informiert und erhalten bereits einbezahlte Gebühren zurück. Die Teilnehmer verzichten auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen die Verlag für Prävention & Gesundheit GmbH.Höhere Gewalt
Wird die Durchführung der Veranstaltung durch ein unvorhergesehenes Ereignis, das nicht von dem Veranstalter zu vertreten ist, ganz oder teilweise unmöglich oder kann diese nicht in der Art wie vorgesehen durchgeführt werden, insbesondere aufgrund von Terroranschlägen, Naturkatastrophen, Epidemien, behördlich angeordneter Räumung oder Stilllegung, baulichen Veränderungen seitens des Vermieters, Wasserschäden oder sonstiger höherer Gewalt, ist der Veranstalter berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
Der Veranstalter ist im Falle von höherer Gewalt gemäß Ziffer 11. a) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich über die teilweise oder vollständige Unmöglichkeit der Durchführung der Veranstaltung zu informieren und diesem im Falle der vollständigen Undurchführbarkeit bereits geleistete Zahlungen, im Falle der teilweisen Undurchführbarkeit anteilige Zahlungen zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Ansprüchen des Ausstellers gegen den Veranstalter ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Hausordnung, Hausrecht, Fotografieren
Der Veranstalter übt auf der gesamten Veranstaltungsfläche während der Aufbau-, Lauf- und Abbauzeit der Veranstaltung das Hausrecht aus. Der Veranstalter ist berechtigt, in Ausübung des Hausrechts Weisungen an den Aussteller zu erteilen.
Eine von dem Veranstalter erlassene und dem Teilnehmer zur Kenntnis gebrachte Hausordnung erkennt der Aussteller ebenso wie die Hausordnung der örtlichen Eventlocation für sich und seine Erfüllungsgehilfen sowie sonstige von dem Teilnehmer auf der Veranstaltung beschäftigten Personen als verbindlich an.
Gewerbsmäßiges Fotografieren, Zeichnen, Video-, Ton- oder sonstige Aufnahmen auf den Veranstaltungsflächen sind ohne die schriftliche Einwilligung des Veranstalters unzulässig.
Ausschluss von Veranstaltungen
Verursachen ein oder mehrere Teilnehmer insbesondere durch unrechtmäßiges bzw. nicht akzeptables Verhalten den Ausschluss von der Veranstaltung, so steht dem Teilnehmer kein Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlungen zu. So hat der Teilnehmer z. Bsp. Verletzungen oder Beeinträchtigungen gewerblicher Schutzrechte anderer Teilnehmer zu unterlassen. Der Veranstalter behält sich vor, bei entsprechenden Verstößen durch einen Teilnehmer diesen Teilnehmer von der Veranstaltung und zukünftigen Veranstaltungen des Veranstalters auszuschließen. Der Veranstalter haftet nicht für die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten der Teilnehmer untereinander.
Der Teilnehmer hat in diesem Fall die volle Teilnahmegebühr und sonstigen Entgelte für die Veranstaltung an den Veranstalter zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche durch den Veranstalter gegen den Teilnehmer bleibt hiervon unberührt.Fotografieren
Alle Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass sie mit ihrer Anmeldung zustimmen, dass die in der Anmeldung genannten Daten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Veranstaltungen gemachten Fotos, Film-Aufnahmen, Interviews in den Medien des Veranstalters sowie in Zeitungen, Internetauftritten, Rundfunk, Fernsehen, Werbungen, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Film, Video) ohne Vergütungsanspruch genutzt werden dürfen.Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Willstätt bzw. das dafür zuständige Amtsgericht, soweit kein anderer Gerichtsstand gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.Salvatorische Klausel
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.Wirksamkeit
Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen der Verlag für Prävention & Gesundheit GmbH und seinem gewerblichen Vertragspartner findet vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, wobei das Schriftformerfordernis wiederum nur schriftlich abbedungen werden kann.